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   BVerwG, 16.06.1989 - 8 C 63.88   

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https://dejure.org/1989,5725
BVerwG, 16.06.1989 - 8 C 63.88 (https://dejure.org/1989,5725)
BVerwG, Entscheidung vom 16.06.1989 - 8 C 63.88 (https://dejure.org/1989,5725)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juni 1989 - 8 C 63.88 (https://dejure.org/1989,5725)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gesundheitsgefährdung - Tauglichkeitsbeurteilung eines Wehrpflichtigen - Wehrdienstfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1989, 1001
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.08.1962 - V B 83.61

    Geltendmachung einer Ermessensüberschreitung bei nicht aufgrund sachlich

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1989 - 8 C 63.88
    Hätte das Verwaltungsgericht den für die Frage der Zumutbarkeit der Wehrdienstleistung maßgebenden Grad der Wahrscheinlichkeit einer wehrdienstbedingten Schädigung nach deren in Betracht zu ziehenden Schwere bestimmt, wäre es möglicherweise zu einem für den Kläger sachlich günstigeren Ergebnis gekommen (vgl. etwa Beschluß vom 14. August 1962 - BVerwG V B 83.61 - BVerwGE 14, 342 [BVerwG 14.08.1962 - V B 83/61] m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 28.11.1986 - 8 C 68.84

    Wehrpflicht - Tauglichkeit - Wehrdienstausnahme - Verpflichtungsklage

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1989 - 8 C 63.88
    Zutreffend geht das angefochtene Urteil einleitend davon aus, daß "wehrdienstfähig der Wehrpflichtige (ist), der unter Berücksichtigung einer etwa erforderlich werdenden Einschränkung 'für bestimmte Tätigkeiten' oder 'in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten' (vgl. § 8 a Abs. 2 Satz 1 WPflG) für den Grundwehrdienst körperlich und geistig geeignet ist; nicht wehrdienstfähig ist ein Wehrpflichtiger (nur) dann, wenn es ihm auch unter Berücksichtigung der genannten Einschränkung 'in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten' wegen körperlicher oder geistiger Mängel schlechthin nicht zuzumuten ist, Grundwehrdienst zu leisten" (Urteil vom 28. November 1986 - BVerwG 8 C 68.84 - Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 9 S. 6 m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 03.07.1987 - 8 C 71.85

    Wehrpflicht - Tauglichkeit - Grundausbildung

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1989 - 8 C 63.88
    Hinsichtlich des Grades der Wahrscheinlichkeit bedarf es einer Differenzierung nach der Schwere der in Betracht kommenden Schädigung bzw. Gefährdung (vgl. Urteil vom 3. Juli 1987 - BVerwG 8 C 71.85 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 44 S. 8 ).
  • BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 18.88

    Bestimmung der Anforderungen an die Wehrdienstfähigkeit - Einsatzfähigkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1989 - 8 C 63.88
    Das Fehlen hinreichender tatsächlicher Feststellungen in den bezeichneten Richtungen zwingt zur Zurückverweisung der Sache an das Verwaltungsgericht (vgl. § 144 Abs. 3 Nr. 2 VwGO), das im Rahmen der (erneuten) Beurteilung der Wehrdienstfähigkeit auch die beim Kläger im Verwaltungsverfahren festgestellte Rhinitis allergica zu berücksichtigen haben wird (vgl. etwa Urteil vom 3. Februar 1989 - BVerwG 8 C 18.88 - amtl. Umdruck S. 5 ff. m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 29.92

    Mietrecht - Kündigung - Beiladung - Zweckentfremdung - Klagebefugnis -

    Bei dem für die Annahme einer "konkreten Gefahr" oder eines "ernstlichen Risikos" zu fordernden Grad der Wahrscheinlichkeit ist zwar im Grundsatz je nach Schwere der in Betracht kommenden Schädigung zu differenzieren (st. Rspr.; vgl. etwa Urteile vom 26. Juni 1970, a.a.O. S. 5 f., vom 26. Februar 1974 - BVerwGE 45, 51 (61), vom 17. März 1981 - BVerwGE 62, 36 (39), vom 3. Juli 1987, a.a.O. S. 11, vom 16. Juni 1989 - BVerwG 8 C 63.88 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 47 S. 16 (17), vom 10. November 1989 - BVerwG 8 C 19.89 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 49 S. 19 (20), vom 27. April 1990 - BVerwG 8 C 72.88 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 50 S. 21 (22) und vom 2. Juli 1991, a.a.O. S. 20 f.).
  • BVerwG, 10.11.1989 - 8 C 19.89

    Teilnahme an den vom Bundesminister der Verteidigung mit einem so genannten

    Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geht das angefochtene Urteil einleitend zutreffend davon aus, daß es für die Frage der Wehrdienstfähigkeit maßgebend darauf ankommt, ob dem Wehrpflichtigen die Teilnahme an den vom Bundesminister der Verteidigung mit einem sog. Tätigkeitskatalog festgelegten unverzichtbaren militärischen Tätigkeiten der Grundausbildung zugemutet werden kann (vgl. Urteile vom 3. Februar 1989 - BVerwG 8 C 57.87 - amtl. Umdruck S. 6 und vom 16. Juni 1989 - BVerwG 8 C 63.88 - Dok.Ber. A 1989, 300, jeweils m.weit.Nachw.), und daß es an der Zumutbarkeit fehlt, wenn die Wehrdienstleistung wahrscheinlich zu ernsthaften gesundheitlichen Schäden führen oder ein bestehendes Leiden verschlimmern wird oder mit dem Auftreten von andauernden erheblichen Schmerzen verbunden ist, mit denen andere Wehrpflichtige nicht rechnen müssen (vgl. Urteil vom 6. März 1987 - BVerwG 8 C 117.84 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 42 S. 3 m.weit.Nachw.).

    Ferner übersieht das angefochtene Urteil, daß es hinsichtlich des Grades der Wahrscheinlichkeit einer Differenzierung nach der Schwere der in Betracht kommenden Schädigung bzw. Gefährdung bedarf (vgl. Urteile vom 3. Juli 1987 - BVerwG 8 C 71.85 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 44 S. 8 und vom 16. Juni 1989, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 72.88

    Voraussetzungen für die Annahme einer Wehr- bzw. Zivildienstunfähigkeit

    Danach bedarf es zur Bestimmung des maßgebenden Grades der Wahrscheinlichkeit einer Differenzierung nach der Schwere der in Betracht kommenden Schädigung (vgl. auch Urteile vom 16. Juni 1989 - BVerwG 8 C 63.88 - Dok.Ber. A 1989, 300-301 und vom 10. November 1989 - BVerwG 8 C 19.89 - amtl. Umdruck S. 5).
  • BVerwG, 06.02.1998 - 6 B 4.98

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Rüge der

    Eben diese ernsthaft in Betracht zu ziehende Möglichkeit hat das Verwaltungsgericht mit anderen Worten ("relevantes Risiko") bejahen wollen und angesichts "der Möglichkeit des Eintretens lebensbedrohender Zustände" auch mit dem Hinweis auf eine zwar nicht berechenbare, im täglichen Leben aber vermeidbare Gefahrerhöhung annehmen dürfen (vgl. auch Urteil vom 16. Juni 1989 - BVerwG 8 C 63.88 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 47, LS).
  • BVerwG, 25.03.1993 - 8 B 59.93

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Die mit dem Beschwerdevorbringen sinngemäß als angeblich grundsätzlich bedeutsam bezeichnete Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Wehrpflichtiger wegen einer allergischen Erkrankung nicht wehrdienstfähig ist, ist - soweit sie sich allgemein beantworten läßt - durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt (vgl. etwa Urteile vom 6. März 1987 - BVerwG 8 C 117.84 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 42 S. 3 ff., vom 3. Juli 1987 - BVerwG 8 C 71.85 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 44 S. 8 , vom 3. Februar 1989 - BVerwG 8 C 18.88 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 46 S. 14 ff., vom 16. Juni 1989 - BVerwG 8 C 63.88 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 47 S. 16 und vom 12. April 1991 - BVerwG 8 C 45.90 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 53 S. 26 ) und bedarf keiner weiteren Klärung in dem vom Kläger angestrebten Revisionsverfahren.
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